Für Gerichte, Immobilienfonds sowie öffentliche und private Auftraggeber erstellen wir:

    • Verkehrswertgutachten
      (z.B. bei Verkaufsabsichten, Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen, Vermögensaufteilungen)
    • Beleihungswertgutachten
      (gem. Beleihungswertverordnung)
    • Bedarfswertgutachten
      (für die Erbschafts- und Schenkungssteuer)
    • Mietwertgutachten
      (u.a. für Wohnen und Gewerbe zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens oder zur angemessenen Wertfindung bei einer Neuvermietung)
    • Schiedsgutachten
      (zur Verlängerung von strittigen Gewerbemietverträgen)
    • Aufmaße
      (Wohn- und Gewerbeflächen)