Auftrag
Zur Beauftragung unseres Büros nehmen Sie bitte telefonischen Kontakt mit uns auf.
Sie können uns aber auch gerne per Brief, Fax oder E-Mail sowie über unser Kontaktformular erreichen. Wir werden uns dann mit Ihnen schnellstmöglich in Verbindung setzen.

Honorare
Im Falle der Beauftragung ergibt sich das Honorar aus unserer Gebührenordnung.

Ortsbesichtigung
Der Sachverständige ist zur persönlichen Inaugenscheinnahme des zu bewertenden Objekts verpflichtet, daher sollte umgehend nach Auftragserteilung ein Ortstermin vereinbart werden.
Zum Ortstermin sollte die Zugänglichkeit aller Räume (Mietflächen, technische Räume, Kellerräume, Dachflächen usw.) ermöglicht werden.

Bewertungsunterlagen
Eventuell können Sie uns bereits die folgenden Unterlagen zur Verfügung stellen.

  • Grundbuchauszug (Bestandsverzeichnis, Abteilung I und Abteilung II)
  • Baugenehmigungsunterlagen
    • Flurkarte / Lageplan des Grundstücks,
    • Bauzeichnungen bestehend aus Grundrissen, Schnitten und Ansichten
    • Flächenberechnungen der Wohn- bzw. Nutzflächen,
    • Bescheid über die Gebrauchs- / Schlussabnahme
  • Auskunft über Erschließungskostenbeiträge
  • Eine zusammengefasste Mietliste oder die Mietverträge
  • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen

Sofern Sie uns Ihre Originalunterlagen überlassen, erhalten Sie diese selbstverständlich mit dem Gutachten zurück.

Vollmacht
Sofern Ihnen die oben genannten Bewertungsunterlagen nicht vorliegen, sind wir gerne bereit, diese für Sie einzuholen. Zum Nachweis des berechtigten Interesses bei den zuständigen Behörden ist eine Vollmacht erforderlich. Eine Mustervollmacht zum Ausdruck kann über den Link oder aus dem Menüpunkt Formulare herunter geladen werden.

Kontakt
Zur Beauftragung unseres Büros oder bei weiteren Fragen setzen Sie sich bitte über den Menüpunkt Kontakt mit uns in Verbindung.