Gebührentabelle des ö.b.u.v Sachverständigen Dipl.-Ing. Wolfgang Becker

Für Verkehrswertgutachten rechnen wir das Grundhonorar in Anlehnung an die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) ab.

Grundgebühr:

Wert des zu begutachtenden Objektes bis 1 Mio. € 0,2 % zzgl. 1.400,00 €
  über 1 Mio. € bis 10 Mio. € 0,1 % zzgl. 2.400,00 €
  über 10 Mio. € bis 100 Mio. € 0,05 % zzgl. 7.400,00 €
  über 100 Mio. € 0,01 % zzgl. 47.400,00 €

Beispiele zur Ermittlung des Grundhonorars:

z.B. Verkehrswert 100.000,00 € Honorar  1.600,00 €
  300.000,00 € Honorar  2.000,00 €
  500.000,00 € Honorar  2.400,00 €
  1 Mio. € Honorar  3.400,00 €
  5 Mio. € Honorar  7.400,00 €

Mietwert Wohnen:

  1. Wohnung 1.800,00 €
  2.-4. Wohnung 1.500,00 €
  5.-10. Wohnung 1.000,00 €

Einfamilienhaus Mietwert Wohnen:

  Eine Monatsmiete mindestens 2.500,00 €

Aufmaße:

Wohnung 1. Wohnung 1.000,00 €
  2.-4. Wohnung je 800,00 €
  5.-10. Wohnung je 600,00 €

Die Aufmaßpreise beziehen sich auf Wohnungen bis 100 m² in Normalgeschossen bei üblichen Grundrissen. Bei Dachgeschosswohnungen und Wohnungen über 100 m² erfolgt ein Zuschlag nach Stundenaufwand, ebenso bei Architektenhäusern.

Einfamilienhaus bis 120 m² 1.200,00 €
  bis 200 m² 1.400,00 €
  über 200 m² 2.000,00 €
  über 300 m² nach Absprache

Für Gewerbeeinheiten werden die Honorare je nach Aufwand individuell vereinbart.

Individuelle Arbeiten (Bauaktenbeschaffung etc.) werden zu einen Stundensatz von 180 €/ Stunde abgerechnet.

Consultingaufträge berechnen wir mit einem Tagessatz von 3.000,-€

Alle Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Spesen und Auslagen.

  Schreibseite 2,00 € / Seite
  Farbfotos 2,00 € / Bild
  Kopien 0,50 € / Seite
  Farbkopien 1,00 € / Kopie
  Pkw-Kilometer 0,50 € / km
  Auslagen auf Nachweis